Herstellererklärung
Für Maschinenkomponenten, die nicht selbständig funktionieren und zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt sind, muss der Hersteller eine Herstellererklärung ausstellen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Hersteller verbindlich, dass sein Produkt die wesentlichen Anforderungen der geltenden Richtlinien einhält. Maschinenkomponenten dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen.
Die Herstellererklärung nach Maschinen-Richtlinie (98/37/EG) Anhang IIB muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Produkt (Seriennummer, Typenbezeichnung, Baujahr)
- Angaben zum Hersteller (Name und Anschrift)
- ggf. Angaben zur benannten Stelle
- ggf. bei Baumusterprüfung die Nummer der EG-Baumusterbescheinigung
- die eingehaltenen Richtlinien
- die angewandten Normen
- den Hinweis, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in die Maschinenkomponente eingebaut werden soll, den wesentlichen Anforderungen der Richtlinien entspricht
- die Unterschrift und Angaben zum Unterzeichner
Die Konformitätserklärung und die Herstellererklärung sind grundlegende Bestandteile des CE-Kennzeichnungsverfahrens.

