Konformitätserklärung
Die Konformitätserkärung muss jeder verwendungsfertigen Maschine beigelegt werden. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller verbindlich, dass sein Produkt die wesentlichen Anforderungen der geltenden Richtlinien einhält. Die Konformitätserklärung nach Maschinen-Richtlinie (98/37/EG) Anhang IIA muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Produkt (Seriennummer, Typenbezeichnung, Baujahr)
- Angaben zum Hersteller (Name und Anschrift)
- ggf. Angaben zur benannten Stelle
- ggf. bei Baumusterprüfung die Nummer der EG-Baumusterbescheinigung
- die eingehaltenen Richtlinien
- die angewandten Normen
- die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten des Herstellers und Angaben zum Unterzeichner
Die Konformitätserklärung und die Herstellererklärung sind grundlegende Bestandteile des CE-Kennzeichnungsverfahrens.

