Konformitätserklärung

Die Konformitätserkärung muss jeder verwendungsfertigen Maschine beigelegt werden. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller verbindlich, dass sein Produkt die wesentlichen Anforderungen der geltenden Richtlinien einhält. Die Konformitätserklärung nach Maschinen-Richtlinie (98/37/EG) Anhang IIA muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Produkt (Seriennummer, Typenbezeichnung, Baujahr)
  • Angaben zum Hersteller (Name und Anschrift)
  • ggf. Angaben zur benannten Stelle
  • ggf. bei Baumusterprüfung die Nummer der EG-Baumusterbescheinigung
  • die eingehaltenen Richtlinien
  • die angewandten Normen
  • die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten des Herstellers und Angaben zum Unterzeichner

Die Konformitätserklärung und die Herstellererklärung sind grundlegende Bestandteile des CE-Kennzeichnungsverfahrens.

 

Zusätzliche Informationen